Lernfahrausweis

1. Nothelferkurs:
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde.
Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.

2. Gesuchsformular Lernfahrausweis:
Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons beziehen.

Strassenverkehrsamt Kanton Luzern Telefon 041 318 11 11
Telefax 041 318 18 30

E-Mail:

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Formulare
Lernfahrausweis / Prüfungen


1. Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten
2. Einen Sehtest bei einem Augenarzt/einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.
3. Für die Anmeldung sind 1 oder 2 farbige Passfotos notwendig.
4. Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung Ihre Identität bestätigen.

3. Theorieprüfung
Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie sind Sie berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen.

4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post.

 5. Verkehrskunde
Sie absolvieren bei einem Fahrlehrer/bei einer Organisation den Verkehrskundeunterricht.

7. Praktische Führerprüfung
Sie melden sich zur Führerprüfung an.

8. Führerausweis
Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie den Führerausweis per Post.  

 


Führerausweis auf Probe

Personen, welche erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis auf Probe.
Die Probezeit endet 3 Jahre nach Prüfungsdatum und ist auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b 'Ablaufdatum' vermerkt.

Weiterausbildungskurse (WAB)

Für den Führerausweis auf Probe gilt:
Innerhalb einem Jahr ist ein Weiterausbildungstag bei einem anerkannten Kursanbieter zu absolvieren.